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100 Jahre Radio – 25 Jahre ORANGE 94.0
Am Welttag des Radios, dem 13. Februar 2025, fand die Buchpräsentation und Podiumsdiskussion „Das Recht auf Radio. 100 Jahre Radio – 25 Jahre ORANGE 94.0“ statt.
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Kurzbericht über eine Informationsveranstaltung der KommAustria
Am 05.12.2024 lud die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) zur Veranstaltung „Digitaler Jugendschutz im Fokus – Was leistet der DSA für junge Menschen?“. Thematisiert wurde dabei, welche Grundlagen der europäische Digital Services Act (DSA) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen festlegt, insbesondere, welche Verpflichtungen von Anbietern mehr Schutz gewährleisten.
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Wir haben in der Privatanklagesache Dr.in Eva Dichand gegen Günther R. wegen § 42 MedienG iVm § 115 Abs 1 StGB die schriftliche Urteilsausfertigung erhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Dr.in Eva Dichand hat Berufung angemeldet. Der Erstrichter begründet den Freispruch damit, dass nicht von einer bloßen Beschimpfung auszugehen sei, sondern von einem Verhaltensvorwurf im Sinne des § 111 StGB (Üble Nachrede).
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Gernot Blümel vs Wolfgang Pechlaner
Der ehemalige Finanzminister, Landesparteiobmann der ÖVP Wien und enger Vertrauter des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz, Mag. Gernot Blümel, brachte 2021 eine zivilrechtliche Klage gegen den pensionierte Informatiker Wolfgang Pechlaner ein, der das Abstimmungsverhalten der ÖVP-Abgeordneten im Europäischen Parlament kommentiert hatte.
VfGH lehnt die Beschwerde von der Universität Wien und Univ.-Prof. Ednan Aslan ab und bestätigt damit die Rechtsansicht des BVwG
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Beschlagnahme: Ist die rasche Löschung von unwahren Behauptungen auch im selbständigen Entschädigungsverfahren (§ 8a MedienG) möglich? Jetzt ist der Mediensenat des OGH am Zug! Werden unwahre Behauptungen über jemanden verbreitet oder wird jemand Opfer von Hass im Netz, so ist eines der wichtigsten Mittel, mit denen man sich zur Wehr setzen kann, der sogenannte Einziehungsantrag im Medienverfahren.
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Buchbeitrag in „Praktischer Journalismus“.
Einen wichtigen rechtlichen Überblick zum Medien- und Persönlichkeitsschutzrecht liefert Maria Windhager in ihrem Kapitel zum Buch „Praktischer Journalismus“, welches mit Genehmigung des Falter Verlags hier veröffentlicht wird.
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Mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz wurde 2021 neben anderen Schutzmaßnahmen auch die Möglichkeit geschaffen, dass Opfer von strafrechtlich relevanten Verunglimpfungen und Diffamierungen gewisse Ermittlungsmaßnahmen nach der StPO beantragen können.
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FAQ Bregenzerwald
Das Gesellschaftsforum FAQ Bregenzerwald hat vom 12. bis 15. September 2024 im Bregenzer Wald in Vorarlberg stattgefunden. Am 13. September, hat Maria Windhager mit Desinformationsforscherin Julia Smirnova und Vorarlberger ORF-Russland-Korrespondentin Carola Schneider unter der Moderation von Vassili Golod (Leiter des ARD-Studios in der Ukraine) an einer Diskussion zum Thema: „Medien. Macht. Moneten.“ teilgenommen.
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Im Rahmen der RTR-Veranstaltungsreihe zum Digital Services Act (DSA) findet am 11. September 2024 eine Diskussionsrunde zum Thema Cybergewalt gegen Frauen statt, um der Frage nachzugehen, was der Digital Services Act in dieser Hinsicht verbessern kann. Das Impulsreferat hält Dr. Maria Windhager.
Das umstrittene Projekt der sogenannten „Islam-Landkarte“ von Univ.-Prof. Ednan Aslan erlangte 2021 durch eine Kooperation mit der neu geschaffenen Dokumentationsstelle Politischer Islam große Aufmerksamkeit.
Wegen fehlender Einhaltung ethischer Standards bei der Erforschung muslimischen Lebens in Österreich hat eine Studie der Universität Wien bereits im Jahr 2023 für heftige Kritik und Diskussionen gesorgt. Im Mittelpunkt stand der für das Projekt verantwortliche Universitätsprofessor Ednan Aslan. Die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) als größte muslimische Jugendorganisation konnte sich nun erfolgreich wehren und die mangelnde Qualität aufzeigen.
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Beim fiktiven Gerichtsszenario Wiener Prozesse, einer Theaterperformance der Wiener Festwochen, ging es am Wochenende vom 14. bis 16.06.2024 um „Die Heuchelei der Gutmeinenden”.
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Das Stück wurde vom Kollektiv Institut für Medien, Politik & Theater entwickelt und geschrieben, basierend auf umfangreichen Recherchen zu Machtmissbrauch und Übergriffen im heimischen Kulturbereich.
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Nachdem einem Mitglied einer überparteilichen Interessensvertretung auf Twitter unterstellt wurde, er würde von seinem Arbeitgeber neben Gehalt eine Gratis-Wohnung bekommen und sei ein „Einkassierer“, musste der/die Urheber:in dieser Behauptung zunächst ausgeforscht werden, da er:sie unter einem Pseudonym auftrat. Twitter kam dem vom Landesgericht für Strafsachen Wien stattgegebenen Auskunftsanspruch nicht nach, das Oberlandesgericht Wien gab dessen Beschwerde allerdings nicht Recht. Dieser Beschluss des OLG ist rechtskräftig. Twitter gab daher die Nutzerdaten des:der Urheber:in bekannt und es kam in der Folge zu einem außergerichtlichen Vergleich.
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Der Prozess um die Privatanklage des Chefs des Bundeskriminalamts Andreas Holzer gegen den Satiriker und „Standard“-Kolumnist Florian Scheuba musste am 12.12.2023 vor dem Erstgericht wiederholt werden. Nach einem zweiten Verhandlungstermin erfolgte ein Schuldspruch des Angeklagten, woraufhin dieser Berufung anmeldete.
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§ 18 Abs 4 ECG (seit 17.02.2024 nunmehr § 13 Abs 3 ECG)
Auf einer Arbeitsplatz Bewertungsplattform mit Unternehmenssitz in Deutschland wurde in einem Kommentar eine Wiener Geschäftsführerin u.a mit „Narzisstische Borderliner-Chef“ und „Zeit wird’s für eine Verhaltenstherapie“ verunglimpft. Sie brachte am HG Wien einen Antrag auf Herausgabe der Nutzerdaten gem § 18 Abs 4 ECG (seit 17.02.2024: § 13 Abs 3 ECG) ein. Grundsätzlich gilt für den Auskunftsanspruch das Herkunftslandprinzip (§ 20 ECG), wonach deutsches Recht zur Anwendung käme. Die Geschäftsführerin konnte sich aber erfolgreich auf österreichisches Recht stützen, weil bei einer Verletzung der Menschenwürde (§ 22 Abs 2 Z 2 ECG) vom Herkunftslandprinzip abgewichen werden kann. Voraussetzung ist, dass eine „hochgradige Verletzung der Persönlichkeitssphäre“ einer natürlichen Person vorliegt. Die Zuschreibung einer psychischen Erkrankung stellt eine derartige Verletzung dar. Das HG Wien gab dem Auskunftsanspruch statt. Das deutsche Unternehmen brachte keinen Rekurs ein und übermittelte die geforderten Nutzerdaten, die Entscheidung ist rechtskräftig.
Die gemeinnütige Organisation SOS Balkanroute und deren Obmann Petar Rosandić kritisierten ab April 2023 die Inbetriebnahme des Gefängnistrakts im bosnischen Flüchtlingslager Lipa. U. a. äußerte Rosandić den Vergleich, es handle sich um das österreichische Guantánamo. Der Erbauer des umstrittenen Gefängnistrakts, das International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) mit Sitz in Wien, klagte daraufhin SOS Balkanroute. Das Handelsgericht Wien wies die Klage jedoch ab und verwies auf die Rolle von NGOs, auf Missstände hinzuweisen. Die freie Meinungsäußerung sei gerade in einem solchen Fall besonders wichtig und decke die Kritik. ICMPD legte entgegen ursprünglicher Ankündigung keine Berufung ein, das Urteil ist rechtskräftig.
Nachdem die Tierschutzorganisation Verein gegen Tierfabriken (VGT) die Handelskette Spar aufgrund des Verkaufs von Schweinefleisch aus Vollspaltenbodenhaltung kritisierte, ging Spar gerichtlich gegen VGT vor, um diese Kritik zu verbieten. Das Handelsgericht und Oberlandesgericht Wien entschieden für Spar, der Oberste Gerichtshof hob das Verbot nun aber weitgehend, wenn auch nicht vollumfänglich, auf. Somit darf VGT die Handelskette nach eineinhalb Jahren wieder in dieser Sache kritisieren. Das Verfahren ist noch anhängig.
Foto: © Grüne Innsbruck
Die Innsbrucker Gemeinderätin Janine Bex wurde während einer Gemeinderatsstitzung fotografiert, als sie ihr Baby mithatte und ein alkoholfreies Bier am Tisch vor sich stehen hatte. Ihr Gemeinderatskollege Gerald Depaoli teilte dieses Foto auf Facebook, woraufhin einige Hasspostings in den Kommentaren unter diesem Beitrag verbreitet wurden. Nachdem Depaoli einer außergerichtlichen Aufforderung zur Löschung der Beiträge nicht nachkam, musste Bex gerichtlich vorgehen. Nach mehreren, aufwändigen und parallelen Verfahren bekam Bex am 19. Oktober erstinstanzlich Recht.