© pixabay
Eva Glawischnig ./. Bohrn Mena

Klage von Sebastian Bohrn Mena gegen Eva Glawischnig abgewiesen

Eva Glawischnig nahm an der am 12.05.2024 auf ServusTV ausgestrahlten Diskussionsrunde „Links.Rechts.Mitte“ zu dem Thema „Lena Schilling unter Druck“ teil. An der Sendung nahmen auch Bernhard Heinzlmaier, Gudula Walterkirchen und Hans Rauscher teil – die Moderation führte Katrin Prähauser. Eva Glawischnig äußerte sich u.a. wie folgt:
„Also, ich würd’ da überhaupt keine irgendwie Bewertung vornehmen wollen, weil ich weiß nicht, was im Privatleben der Bohrn Menas wirklich vorgeht, das wissen wir alle nicht. Ich würde für kein Ehepaar dieser Welt meine Hand ins Feuer legen, also häusliche Gewalt, ich hab keine Ahnung, was das ähm in Wirklichkeit ist.“
Nach der Ansicht von Sebastian Bohrn Mena habe Eva Glawischnig durch diese und weitere ähnliche Äußerungen den Eindruck vermittelt, sie wisse zwar nicht, was im Privatleben des Ehepaars Bohrn Mena vor sich gehe, halte es aber für möglich, dass er häusliche Gewalt ausübe. Sie werfe ihm damit die Begehung einer gerichtlich strafbaren Handlung vor. Begründet wurde diese Auffassung im Wesentlichen mit der Aussage: „Ich würde für kein Ehepaar dieser Welt meine Hand ins Feuer legen“.
Sebastian Bohrn Mena begehrte die Unterlassung und den öffentlichen Widerruf dieser vermeintlich aufgestellten Behauptung sowie Schadenersatz iHv € 4.000,00.

Das Landesgericht Wiener Neustadt wies die Klage ab und bekräftigte die ständige Rechtsprechung zu unwahren Tatsachenbehauptungen durch vermeintliche Unterstellungen „zwischen den Zeilen“:
Entscheidend bei der Beurteilung ist, welche Bedeutung einer Äußerung im Gesamtzusammenhang und dem dadurch vermittelten Gesamteindruck zukommt. Maßgebend ist nicht der Wille des/der Erklärenden, sondern das Verständnis der Durchschnittsadressat:innen. Entscheidend ist also nicht, was die äußernde Person wollte, sondern was die Durchschnittsadressaten tatsächlich verstanden haben. Der Einwand, „so habe ich das gar nicht gemeint“, würde daher ins Leere gehen.
Auch „zwischen den Zeilen“ vermittelte Bedeutungen können als Unterstellung unwahrer Tatsachen eine Ehrenbeleidigung darstellen. Äußert sich eine Person mehrdeutig, muss sie die für sie ungünstige Auslegung gegen sich gelten lassen. Nur missverständliche Äußerungen gehen zu ihren Lasten. Diese Grundsätze kommen aber dann nicht zur Anwendung, wenn der Bedeutungsinhalt für die Durchschnittsempfänger klar ist.
Vorliegend deutet Eva Glawischnig gemäß dem LG Wiener Neustadt nicht „zwischen den Zeilen“ an, dass der Vorwurf von häuslicher Gewalt durch Sebastian Bohrn Mena wahr sein könnte. Sie verdeutlicht lediglich, dass sie nicht weiß, was passiert ist. Der Bedeutungsinhalt der Äußerung ist für die Durchschnittsempfänger klar.
Die Aussagen „Ich würde für kein Ehepaar dieser Welt meine Hand ins Feuer legen“ und sinngemäß „Wir wissen alle nicht, was wirklich passiert ist“ werden pauschal gesehen und lassen keine Vermutung von Eva Glawischnig in diesem konkreten Fall offen. Die Aussagen beziehen sich auf einen allgemeinen Hinweis, dass keiner konkrete Angaben über das Privatleben von Ehepaaren machen kann, denn niemand weiß, was wirklich in der Ehe vorgeht, außer dem Ehepaar selbst.

Die Urteilsbegehren wurden zur Gänze abgewiesen, Sebastian Bohrn Mena wurde zum Ersatz der Verfahrenskosten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

Related Posts