Markus Abwerzger (Obmann der FP-Tirol und Landtagsabgeordneter) beschimpfte „@drphiloponus“ als „feigen Trottel, der sich hinter einem anonymen Account“ verstecke. Das ließ dieser, dessen Klarname leicht auffindbar ist, nicht auf sich sitzen.
Im April 2024 ereignete sich folgender Wortwechsel auf X (vormals Twitter):
X-User Christian Köllerer mit dem Nutzernamen @drphiloponus reagierte kritisch auf ein Posting Abwerzgers, Abgeordneter zum Tiroler Landtag und Obmann der Tiroler FPÖ, zu einem Artikel der „Heute“-Zeitung mit dem Titel „,Führungsanspruch‘ – Kickl mit Knaller-Ansage fürs Land“.
In seinem Kommentar nahm Köllerer Bezug auf den Artikel und bezeichnete Herbert Kickl dabei als „Bonsai-Hitler“.
Als Gegenantwort folgte die Beschimpfung durch Abwerzger, Köllerer sei ein „feiger Trottel“, der sich „hinter einem anonymen Account“ verstecke.
Köllerer wollte das nicht auf sich sitzen lassen, zumal sein Profil mit der persönlichen Website verlinkt ist, auf der sein Klarname leicht auffindbar ist. Die Behauptung, sein Account sei anonym, ist also nicht haltbar – von der Beleidigung als „Trottel“ ganz zu schweigen.
Ein entsprechendes Abmahnschreiben, in dem Abwerzger u.a. aufgefordert wurde, die Aussage zurückzunehmen und sich dafür zu entschuldigen, ging ins Leere. Daraufhin brachte Köllerer im Juni eine Klage gegen Abwerzger beim BG Innere Stadt Wien ein.
Die Gegenseite argumentierte im Wesentlichen, Köllerer äußere sich als sogenannte „public figure“ regelmäßig auf X zu Themen allgemeinen Interesses und müsse daher ein höheres Maß an Toleranz gegenüber Kritik aufbringen, auch gegenüber übersteigerter, verletzender und schockierender Kritik. Zudem sei die Äußerung ein zulässiges Werturteil und keinesfalls eine Tatsachenbehauptung.
Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien hat den Fall kurz zusammengefasst so beurteilt:
Der Kommentar sei diffamierend und trage nicht zu einer öffentlichen, politischen Auseinandersetzung über einen etwaigen „Führungsanspruch“ von Herbert Kickl bei. Die Äußerung Abwerzgers bewege sich daher außerhalb des Kontextes einer politischen Auseinandersetzung.
Vielmehr suggeriere Abwerzger durch seine Wortwahl, Köllerer fehle es am nötigen Mut, seine politischen Ansichten auch unter seinem bürgerlichen Namen (Klarnamen) und somit nicht über sein – lediglich auf den ersten Blick anonym anmutendes – X-Profil zu vertreten.
Es liege kein Sachverhalt vor, der die Betitelung von Köllerer als Trottel rechtfertige; es handle sich daher um einen sogenannten Wertungsexzess. Zum Vorwurf der „feigen“ Anonymität Köllerers bestätigte das Gericht, dass sich Köllerers Klarname mit einem Klick herausfinden hätte lassen können – von „feige“ keine Rede.
Dafür wurde Abwerzger vom BG Innere Stadt zur Unterlassung und zum Kostenersatz verurteilt.
Markus Abwerzger hat gegen das Urteil Berufung erhoben. Dieser Berufung wurde nicht Folge gegeben.
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen bestätigte die Rechtsansicht des BG Innere Stadt Wien, dass Köllerer zwar selbst die „Arena der politischen Auseinandersetzung“ betreten und eine provokante Äußerung gegen den Obmann Kickl getätigt habe („Bonsai-Hitler“), die gegenständliche grobe Beleidigung aber dennoch nicht gerechtfertigt sei. Hier stehe nicht der politische Diskurs, sondern die Herabsetzung des Klägers im Vordergrund.
Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Abwerzger muss nun auch die Kosten des Berufungsverfahrens tragen.
Quellen:
- Urteil des Bezirksgericht Innere Stadt vom 19.12.2024, Az 52 C 776/24i
- Urteil des Landesgericht für Zivilrechtssachen vom 30.04.2025, Az 63 R 11/25w