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VGT darf SPAR nach eineinhalb Jahren endlich wieder für die Mitverantwortung an Tierleid kritisieren

Nach Protesten der Tierschutzorganisation Verein gegen Tierfabriken (VGT) vor SPAR-Filialen wollte die Handelskette die Kritik des VGT an SPAR wegen des Verkaufs von Schweinefleisch aus Vollspaltenboden-Haltung gänzlich verbieten lassen und beantragte eine umfassende Einstweilige Verfügung gegen den VGT. Diese wurde zunächst überraschend vom Handelsgericht Wien erlassen und vom Oberlandesgericht Wien auch noch bestätigt.

Der VGT durfte daher eineinhalb Jahre nicht die Mitverantwortung von SPAR am Tierleid durch den Verkauf und die Bewerbung von Vollspaltenboden-Schweinefleisch kritisieren. Der VGT durfte auch Jahre keine Flyer, Fotos, Banner und Berichte, die eine Verbindung von SPAR mit den Missständen in der Schweinehaltung herstellen, verbreiten.

Der OGH hat aber den überwiegenden Teil der Einstweiligen Verfügung gegen den VGT aufgehoben. Der OGH folgte der Rechtsansicht des VGT, dass ausreichendes Tatsachensubstrat für die Missstände in der Schweinehaltung vorliegt, an der SPAR eine Mitverantwortung trägt, wenn Schweinefleisch aus Vollspaltenboden-Haltung (die nachweislich Tierleid verursacht) verkauft.

Zudem ist die Unterlassungsklage von SPAR auch nach Ansicht des OGH überschießend. Dem VGT sollte verboten werden, sich allgemein zu dem Zusammenhang zwischen SPAR und Vollspaltböden zu äußern. Der VGT darf die Mitverantwortung von SPAR am Tierleid nach eineinhalb Jahren wieder kritisieren und Flyer, Fotos, Banner und Berichte verbreiten:

Verboten bleibt dem VGT aber derzeit noch weiterhin zu behaupten, dass SPAR nicht bereit wäre, eine Verbesserung in der Schweinehaltung voranzutreiben, dass SPAR der größte Bremser in der Verbesserung der Tierhaltung sei bzw Fleisch von Schweinen aus Vollspaltenboden-Haltung den Konsument:innen aufzwinge. Diese Behauptungen wurden nach Ansicht des OGH im bisherigen Verfahren nicht ausreichend bescheinigt.

Der Nachweis der Richtigkeit dieser weiterhin verbotenen Äußerungen kann nun im Hauptverfahren in Angriff genommen werden. Das Verfahren ist anhängig.

Links dazu:

Tierschützer erringen im Kampf gegen Spar einen Teilerfolg – Unternehmen – derStandard.at › Wirtschaft

Teilerfolg für Tierschützer gegen Spar – salzburg.ORF.at

Spar gewinnt auch in zweiter Instanz gegen protestierende Tierschützer – Recht – derStandard.at › Recht

VGT kritisiert Einstweilige Verfügung in SPAR-Klage scharf: Kritik an SPAR damit verboten | VGT – Verein gegen Tierfabriken, 14.10.2022 (ots.at)

Spar gegen VGT in erster Instanz erfolgreich – Staat & Justiz – derStandard.at › Inland

Wegen Protesten vor Filialen: Spar klagt Verein gegen Tierfabriken – Recht – derStandard.at › Recht

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