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Dichand vs Pensionist Günther R.

Erstgericht: „Heute = Scheißblatt“ ist unhöflich aber zulässig

In der Privatanklagesache Dr.in Eva Dichand gegen Günther R. wegen § 42 MedienG iVm § 115 Abs 1 StGB ist die schriftliche Urteilsausfertigung ergangen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Dr.in Eva Dichand hat Berufung angemeldet.

Hier das Urteil als Download.

Der Erstrichter begründet den Freispruch damit, dass nicht von einer bloßen Beschimpfung auszugehen sei, sondern von einem Verhaltensvorwurf im Sinne des § 111 StGB (Üble Nachrede).

Es wird ein konkreter Artikel bzw. die Blattlinie kritisiert und zwar dahingehend, dass der Tageszeitung „Heute“ und damit Chefredakteur Oistric und Herausgeberin Eva Dichand vorgeworfen wird, nicht „guten Boulevard“, sondern „letztklassige Stimmungsmache“ zu betreiben, da gezielt „Hassprediger“ als Gesprächspartner herangezogen würden. Diese Kritik von Alexander Pollak, die vom Angeklagten geteilt wird, resultierte in der Bewertung als „Scheißblatt“. Es handle sich somit nicht um eine ohne jeglichen Hintergrund erfolgte Beschimpfung iSd § 115 StGB, sondern um ein Unwerturteil iSd § 111 StGB über die Blattlinie bzw. die Tageszeitung „Heute“.

Bei diesem Unwerturteil handle es sich aber nicht um einen Wertungsexzess. Es sei zwar eine unhöfliche und grob formulierte, jedoch zulässige Wertung. Aufgrund des Sachverhaltsubstrats stehe es der Leserschaft frei, ob sie der Meinung des Angeklagten folgen oder dies nicht tun.

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