Buchbeitrag für Praktischer Journalismus

Das Buch „Praktischer Journalismus. Ein Lehrbuch für den Berufseinstieg und alle, die wissen wollen, wie Medien arbeiten“ ist Ende Juli 2024 erschienen. Der Sammelband wurde herausgegeben von Ingrid Brodnig, Florian Klenk, Gabi Walder-Pammersberger und Armin Wolf. Darüber hinaus haben rund 60 führende Persönlichkeiten der Branche Beiträge beigesteuert.

(Teil-)Erfolg gegen Twitter

Mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz wurde 2021 neben anderen Schutzmaßnahmen auch die Möglichkeit geschaffen, dass Opfer von strafrechtlich relevanten Verunglimpfungen und Diffamierungen gewisse Ermittlungsmaßnahmen nach der StPO beantragen können. Diese bislang der Staatsanwaltschaft vorbehaltene Kompetenz sollte Betroffenen die Chance eröffnen, aktiv mit einer Privatanklage gegen Ehrverletzungen vorgehen zu können, auch wenn sie mittels anonymer E-Mailadressen oder Social-Media-Accounts […]

Erfolg für die Muslimische Jugend Österreich

Der Prozess um die Privatanklage des Chefs des Bundeskriminalamts Andreas Holzer gegen den Satiriker und „Standard“-Kolumnist Florian Scheuba musste am 12.12.2023 vor dem Erstgericht wiederholt werden.

MJÖ-Auskunftsbegehren

Der Prozess um die Privatanklage des Chefs des Bundeskriminalamts Andreas Holzer gegen den Satiriker und „Standard“-Kolumnist Florian Scheuba musste am 12.12.2023 vor dem Erstgericht wiederholt werden.

Erfolgreicher Antrag auf Ausforschung an Twitter

Nachdem einem Mitglied einer überparteilichen Interessensvertretung auf Twitter unterstellt wurde, er würde von seinem Arbeitgeber neben Gehalt eine Gratis-Wohnung bekommen und sei ein „Einkassierer“, musste der/die Urheber:in dieser Behauptung zunächst ausgeforscht werden, da er:sie unter einem Pseudonym auftrat.
Twitter kam dem vom Landesgericht für Strafsachen Wien stattgegebenen Auskunftsanspruch nicht nach, das Oberlandesgericht Wien gab dessen Beschwerde allerdings nicht Recht.
Dieser Beschluss des OLG ist rechtskräftig.
Twitter gab daher die Nutzerdaten des:der Urheber:in bekannt und es kam in der Folge zu einem außergerichtlichen Vergleich.

Erfolgreicher Antrag auf Herausgabe der Nutzerdaten

Auf einer Arbeitsplatz Bewertungsplattform mit Unternehmenssitz in Deutschland wurde in einem Kommentar eine Wiener Geschäftsführerin u.a mit „Narzisstische Borderliner-Chef“ und „Zeit wird’s für eine Verhaltenstherapie“ verunglimpft. Sie brachte am HG Wien einen Antrag auf Herausgabe der Nutzerdaten gem § 18 Abs 4 ECG (seit 17.02.2024: § 13 Abs 3 ECG) ein.
Grundsätzlich gilt für den Auskunftsanspruch das Herkunftslandprinzip (§ 20 ECG), wonach deutsches Recht zur Anwendung käme.
Die Geschäftsführerin konnte sich aber erfolgreich auf österreichisches Recht stützen, weil bei einer Verletzung der Menschenwürde (§ 22 Abs 2 Z 2 ECG) vom Herkunftslandprinzip abgewichen werden kann. Voraussetzung ist, dass eine „hochgradige Verletzung der Persönlichkeitssphäre“ einer natürlichen Person vorliegt. Die Zuschreibung einer psychischen Erkrankung stellt eine derartige Verletzung dar. Das HG Wien gab dem Auskunftsanspruch statt.
Das deutsche Unternehmen brachte keinen Rekurs ein und übermittelte die geforderten Nutzerdaten, die Entscheidung ist rechtskräftig.

SLAPP-Klage rechtskräftig abgewiesen: Kritik an Haftkomplex im Flüchtlingscamp Lipa („Österreichs Guantanamo“) von SOS Balkanroute zulässig

Die gemeinnütige Organisation SOS Balkanroute und deren Obmann Petar Rosandić kritisierten ab April 2023 die Inbetriebnahme des Gefängnistrakts im bosnischen Flüchtlingslager Lipa. U. a. äußerte Rosandić den Vergleich, es handle sich um das österreichische Guantánamo.
Der Erbauer des umstrittenen Gefängnistrakts, das International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) mit Sitz in Wien, klagte daraufhin SOS Balkanroute.
Das Handelsgericht Wien wies die Klage jedoch ab und verwies auf die Rolle von NGOs, auf Missstände hinzuweisen. Die freie Meinungsäußerung sei gerade in einem solchen Fall besonders wichtig und decke die Kritik.
ICMPD legte entgegen ursprünglicher Ankündigung keine Berufung ein, das Urteil ist rechtskräftig.

VGT darf SPAR nach eineinhalb Jahren endlich wieder für die Mitverantwortung an Tierleid kritisieren

Nachdem die Tierschutzorganisation Verein gegen Tierfabriken (VGT) die Handelskette Spar aufgrund des Verkaufs von Schweinefleisch aus Vollspaltenbodenhaltung kritisierte, ging Spar gerichtlich gegen VGT vor, um diese Kritik zu verbieten.
Das Handelsgericht und Oberlandesgericht Wien entschieden für Spar, der Oberste Gerichtshof hob das Verbot nun aber weitgehend, wenn auch nicht vollumfänglich, auf. Somit darf VGT die Handelskette nach eineinhalb Jahren wieder in dieser Sache kritisieren.
Das Verfahren ist noch anhängig.