MJÖ-Auskunftsbegehren

Wegen fehlender Einhaltung ethischer Standards bei der Erforschung muslimischen Lebens in Österreich hat eine Studie der Universität Wien bereits im Jahr 2023 für heftige Kritik und Diskussionen gesorgt. Im Mittelpunkt stand der für das Projekt verantwortliche Universitätsprofessor Ednan Aslan. Die Muslimische Jugend Österreich (MJÖ) als größte muslimische Jugendorganisation konnte sich nun erfolgreich wehren und die mangelnde Qualität aufzeigen.

Die Heuchelei der Gutmeinenden

Beim fiktiven Gerichtsszenario Wiener Prozesse, einer Theaterperformance der Wiener Festwochen, ging es am Wochenende vom 14. bis 16.06.2024 um „Die Heuchelei der Gutmeinenden”.

Erfolgreicher Antrag auf Herausgabe der Nutzerdaten

Auf einer Arbeitsplatz Bewertungsplattform mit Unternehmenssitz in Deutschland wurde in einem Kommentar eine Wiener Geschäftsführerin u.a mit „Narzisstische Borderliner-Chef“ und „Zeit wird’s für eine Verhaltenstherapie“ verunglimpft. Sie brachte am HG Wien einen Antrag auf Herausgabe der Nutzerdaten gem § 18 Abs 4 ECG (seit 17.02.2024: § 13 Abs 3 ECG) ein.
Grundsätzlich gilt für den Auskunftsanspruch das Herkunftslandprinzip (§ 20 ECG), wonach deutsches Recht zur Anwendung käme.
Die Geschäftsführerin konnte sich aber erfolgreich auf österreichisches Recht stützen, weil bei einer Verletzung der Menschenwürde (§ 22 Abs 2 Z 2 ECG) vom Herkunftslandprinzip abgewichen werden kann. Voraussetzung ist, dass eine „hochgradige Verletzung der Persönlichkeitssphäre“ einer natürlichen Person vorliegt. Die Zuschreibung einer psychischen Erkrankung stellt eine derartige Verletzung dar. Das HG Wien gab dem Auskunftsanspruch statt.
Das deutsche Unternehmen brachte keinen Rekurs ein und übermittelte die geforderten Nutzerdaten, die Entscheidung ist rechtskräftig.

SLAPP-Klage rechtskräftig abgewiesen: Kritik an Haftkomplex im Flüchtlingscamp Lipa („Österreichs Guantanamo“) von SOS Balkanroute zulässig

Die gemeinnütige Organisation SOS Balkanroute und deren Obmann Petar Rosandić kritisierten ab April 2023 die Inbetriebnahme des Gefängnistrakts im bosnischen Flüchtlingslager Lipa. U. a. äußerte Rosandić den Vergleich, es handle sich um das österreichische Guantánamo.
Der Erbauer des umstrittenen Gefängnistrakts, das International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) mit Sitz in Wien, klagte daraufhin SOS Balkanroute.
Das Handelsgericht Wien wies die Klage jedoch ab und verwies auf die Rolle von NGOs, auf Missstände hinzuweisen. Die freie Meinungsäußerung sei gerade in einem solchen Fall besonders wichtig und decke die Kritik.
ICMPD legte entgegen ursprünglicher Ankündigung keine Berufung ein, das Urteil ist rechtskräftig.