Erstgericht: „Heute = Scheißblatt“ ist unhöflich aber zulässig

Wir haben in der Privatanklagesache Dr.in Eva Dichand gegen Günther R. wegen § 42 MedienG iVm § 115 Abs 1 StGB die schriftliche Urteilsausfertigung erhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Dr.in Eva Dichand hat Berufung angemeldet. Der Erstrichter begründet den Freispruch damit, dass nicht von einer bloßen Beschimpfung auszugehen sei, sondern von einem Verhaltensvorwurf im Sinne des § 111 StGB (Üble Nachrede).