OLG Wien bestätigt Freispruch: „Scheißblatt“ ist zulässig
In der Privatanklagesache Dr.in Eva Dichand gegen Günther Reisenauer wegen § 42 MedienG iVm § 115 Abs 1 StGB hat das Berufungsgericht den Freispruch des Erstgerichts bestätigt.
Rechtskräftig: Bezeichnung „Scheißblatt“ für „Heute“ zulässig
Mann nannte Medium nach Artikel über Mindestsicherung auf X „Scheißblatt“. Herausgeberin Dichand ging in Berufung und scheiterte. Anwalt Rami: „Kein Freibrief“
„Heute“ ein „Scheißblatt“: Dichand scheiterte mit Berufung
Im November wurde ein Pensionist, der die Gratiszeitung „Heute“ als Scheißblatt bezeichnet hatte, vor Gericht freigesprochen. „Heute“-Herausgeberin ging daraufhin in Berufung.
OLG-Urteil: Pensionist durfte „Heute“ ein „Scheißblatt“ nennen
Ein Pensionist hatte auf einer Social-Media-Plattform die Gratiszeitung als „Scheißblatt“ bezeichnet, Herausgeberin Eva Dichand klagte. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) entschied, dass es sich um ein zulässiges Werturteil handle.
Erstgericht: „Heute = Scheißblatt“ ist unhöflich aber zulässig

Wir haben in der Privatanklagesache Dr.in Eva Dichand gegen Günther R. wegen § 42 MedienG iVm § 115 Abs 1 StGB die schriftliche Urteilsausfertigung erhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Dr.in Eva Dichand hat Berufung angemeldet. Der Erstrichter begründet den Freispruch damit, dass nicht von einer bloßen Beschimpfung auszugehen sei, sondern von einem Verhaltensvorwurf im Sinne des § 111 StGB (Üble Nachrede).
„Heute“ als „Scheißblatt“ bezeichnet: Gericht spricht Günther R. frei
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„Heute“ ein „Scheißblatt“: ein zulässiges Werturteil
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