Erstgericht: „Heute = Scheißblatt“ ist unhöflich aber zulässig

Wir haben in der Privatanklagesache Dr.in Eva Dichand gegen Günther R. wegen § 42 MedienG iVm § 115 Abs 1 StGB die schriftliche Urteilsausfertigung erhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Dr.in Eva Dichand hat Berufung angemeldet. Der Erstrichter begründet den Freispruch damit, dass nicht von einer bloßen Beschimpfung auszugehen sei, sondern von einem Verhaltensvorwurf im Sinne des § 111 StGB (Üble Nachrede).
Vergesslich oder korrupt?

Der ehemalige Finanzminister, Landesparteiobmann der ÖVP Wien und enger Vertrauter des damaligen Bundeskanzlers Sebastian Kurz, Mag. Gernot Blümel, brachte 2021 eine zivilrechtliche Klage gegen den pensionierte Informatiker Wolfgang Pechlaner ein, der das Abstimmungsverhalten der ÖVP-Abgeordneten im Europäischen Parlament kommentiert hatte.