24. Juli 2025
Medienpräsenz
Günther Reisenauer ./. Eva Dichand
OLG Wien bestätigt: Bezeichnung „Scheißblatt“ für „Heute“ ist zulässig
Mann nannte Medium nach Artikel über Mindestsicherung auf X „Scheißblatt“. Herausgeberin Dichand ging in Berufung und scheiterte. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig.
Beitrag in: derstandard.at
Verschlagwortet Dichand, SLAPP-Klagen