Verantwortung delegieren, Haftung verweigern?

Mit Urteil vom 14.04.2026 hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien die Klage des Vereins „OMAS GEGEN RECHTS – Plattform für zivilgesellschaftlichen Protest“ gegen Dr. Manfred Haimbuchner im Streit um ein Facebook-Posting zu Konstantin Wecker abgewiesen.

Gericht untersagt Verknüpfung von „OMAS GEGEN RECHTS“ mit Vorwürfen über das Privatleben von Dritten

Mit einstweiliger Verfügung vom 30.01.2026 hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien dem Verein OMAS GEGEN RECHTS – Plattform für zivilgesellschaftlichen Protest Recht gegeben. Dr. Manfred Haimbuchner, Landeshauptmann‑Stellvertreter in Oberösterreich und Landesparteiobmann der FPÖ, darf den Namen des Vereins nicht ohne sachlichen Anlass mit den öffentlich diskutierten Vorwürfen um den Musiker Konstantin Wecker in Verbindung bringen.

Verfügung gegen Haimbuchner nach Posting

Die Initiative „OMAS GEGEN RECHTS“ hat eine einstweilige Verfügung gegen den oberösterreichischen FPÖ-Landesobmann Manfred Haimbuchner erwirkt. Grund war ein Facebook-Posting, in dem es sowohl um den deutschen Liedermacher Konstantin Wecker, dessen frühere Beziehung zu einer Minderjährigen und die „OMAS GEGEN RECHTS“ ging.

Digitaler Rechtsstaat? Wo denken Sie hin!

Der ORF-Anchorman Armin Wolf möchte die Regeln des Rechtsstaats gegen Elon Musks Social-Media-Kanal anwenden. Das ist ein Problem. Es bedarf kompliziertester juristischer Manöver, die Wolfs Anwältin Maria Windhager unternimmt, um die Eigentümer von X für etwas haftbar zu machen, was sie tun oder zulassen. (Von Armin Thurnher)

Armin Wolf zeigt X an

Wenn Plattformen schweigen: Wie X Ermittlungen behindert und was das für die Rechtsstaatlichkeit bedeutet