„Ich erinnere mich an ein Telefonat vor über 20 Jahren mit dem damaligen Chef der ORF Rechtsabteilung, der sagte: Ich weiß, es ist ein Fehler, ausgerechnet Sie darauf aufmerksam zu machen. Aber es gibt den Satireparagrafen, da darf man fast alles. Solange es eindeutig Satire ist. Darauf ich: Was wäre ein Maßstab dafür? Er: Das ist halt das Schwierige. Ich: Zum Beispiel, wenn jemand lacht? Er: Ja, zum Beispiel, wenn jemand lacht. …”