VGT darf SPAR nach eineinhalb Jahren endlich wieder für die Mitverantwortung an Tierleid kritisieren

Nachdem die Tierschutzorganisation Verein gegen Tierfabriken (VGT) die Handelskette Spar aufgrund des Verkaufs von Schweinefleisch aus Vollspaltenbodenhaltung kritisierte, ging Spar gerichtlich gegen VGT vor, um diese Kritik zu verbieten.
Das Handelsgericht und Oberlandesgericht Wien entschieden für Spar, der Oberste Gerichtshof hob das Verbot nun aber weitgehend, wenn auch nicht vollumfänglich, auf. Somit darf VGT die Handelskette nach eineinhalb Jahren wieder in dieser Sache kritisieren.
Das Verfahren ist noch anhängig.