31. Juli 2026
Medienpräsenz
Fall Weißmann
Sieg vor Gericht: „Falter“ darf alle Weißmann-Chats veröffentlichen
Windhager nennt die Gerichtsentscheidung einen „Sieg für die Pressefreiheit“: Wer seine „privaten Lebensumstände“ in Interviews öffentlich mache, könne sich nicht auf eine Verletzung seiner Privatsphäre berufen, urteilte das Oberlandesgericht Wien
Beitrag in: derstandard.at