(Teil-)Erfolg gegen Twitter

Mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz wurde 2021 neben anderen Schutzmaßnahmen auch die Möglichkeit geschaffen, dass Opfer von strafrechtlich relevanten Verunglimpfungen und Diffamierungen gewisse Ermittlungsmaßnahmen nach der StPO beantragen können. Diese bislang der Staatsanwaltschaft vorbehaltene Kompetenz sollte Betroffenen die Chance eröffnen, aktiv mit einer Privatanklage gegen Ehrverletzungen vorgehen zu können, auch wenn sie mittels anonymer E-Mailadressen oder Social-Media-Accounts […]