Erfolgreicher Antrag auf Ausforschung an Twitter

Nachdem einem Mitglied einer überparteilichen Interessensvertretung auf Twitter unterstellt wurde, er würde von seinem Arbeitgeber neben Gehalt eine Gratis-Wohnung bekommen und sei ein „Einkassierer“, musste der/die Urheber:in dieser Behauptung zunächst ausgeforscht werden, da er:sie unter einem Pseudonym auftrat.
Twitter kam dem vom Landesgericht für Strafsachen Wien stattgegebenen Auskunftsanspruch nicht nach, das Oberlandesgericht Wien gab dessen Beschwerde allerdings nicht Recht.
Dieser Beschluss des OLG ist rechtskräftig.
Twitter gab daher die Nutzerdaten des:der Urheber:in bekannt und es kam in der Folge zu einem außergerichtlichen Vergleich.