Maria Windhager kann sehr streng sein. Wenn wir Journalistinnen und Journalisten des STANDARD, den sie auch medienrechtlich vertritt, etwa eine Frist übersehen, die unnötige juristische Probleme verursacht, dann lässt sie uns ihren Groll spüren. Das nehmen wir demütig hin, weil wir wissen: Frau Doktorin Windhager hat recht, immer. Recht bekommen hat sie nun auch im Fall C-18/18.
Musterverfahren für Eva Glawischnig-Piesczek
Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat sie für ihre Mandantin Eva Glawischnig-Piesczek in einem Musterverfahren durchgesetzt, dass der Gigant Facebook international verpflichtet werden kann, Hasspostings zu löschen – ein „Meilenstein“, wie die Anwältin meint.