Österreich: Pressefreiheit versus Erpresserfreiheit
Zum Nachhören im Schweizer Radio SRF: ein Beitrag über die chronische Instabilität der Medienlandschaft in Österreich anlässlich des Falles Scheuba.
Obrigkeitsdenken gegen Satire
„Politische Satire gegen rechts hat es wieder einmal schwer vor Österreichs Gerichten“, meint Hans Rauscher in diesem Essay
Ein Angriff auf die freie Gesellschaft
Doron Rabinovicis „Kommentar der anderen“: Durch Überspitzung die Wahrheit zur Kenntlichkeit zu entstellen, das erwartet man von Florian Scheuba. Für eine im STANDARD erschienene Kolumne wurde er nun in zweiter Instanz verurteilt. Das ist ein Skandal
Causa Scheuba: Satire darf wehtun und stören
Wenn Satire kriminalisiert wird, verliert die Demokratie ein Stück ihrer Lebendigkeit, warnen STANDARD-Chefredakteur Gerold Riedmann und „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk
Von der Kunstfreiheit nicht gedeckt

Eine Häufung von medienrechtlichen Urteilen, die nicht nur von den Betroffenen mit Unverständnis aufgenommen worden sind: Was steckt da dahinter? Ist Österreich wirklich zum Land mit beschränkter Meinungsfreiheit geworden, wie der Star-Autor Daniel Kehlmann es ausgedrückt hat? Sind die Mediengerichte gar von der neuen Medienrealität überfordert?
Im Justizpalast wird nicht gelacht
Gericht vermisst bei satirischer Kolumne über einen hochrangigen Polizisten die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht
Klarstellung im Fall Scheuba: Polizist Holzer ist ein extrem tätiger und fähiger Polizist
ACHTUNG: Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um ein satirisches, künstlerisch-literarisches Werk gemäß § 1 Abs. 1 UrhG sowie Art. 10 EMRK. Die Tagespresse Medienproduktion GmbH übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Missverständnisse, Irritationen oder reputative Kränkungen, die aus einer kontextwidrigen oder ironiefreien Rezeption der Inhalte entstehen. Viel Spaß beim Lesen dieser strafrechtlich einwandfreien, sehr lustigen Satire!
David Schalko zur Schuldspruchbestätigung des OLG gegen Satiriker Scheuba
„Ich erinnere mich an ein Telefonat vor über 20 Jahren mit dem damaligen Chef der ORF Rechtsabteilung, der sagte: Ich weiß, es ist ein Fehler, ausgerechnet Sie darauf aufmerksam zu machen. Aber es gibt den Satireparagrafen, da darf man fast alles. Solange es eindeutig Satire ist. Darauf ich: Was wäre ein Maßstab dafür? Er: Das ist halt das Schwierige. Ich: Zum Beispiel, wenn jemand lacht? Er: Ja, zum Beispiel, wenn jemand lacht. …”
Hohe Geldstrafe für Florian Scheuba: „Schwarzer Tag für politische Satire“
Der Satiriker Florian Scheuba wurde im Vorjahr wegen übler Nachrede gegen einen hohen Polizisten verurteilt.
Oberlandesgericht bestätigt, dass satirische STANDARD-Kolumne auch üble Nachrede war
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