Von der Kunstfreiheit nicht gedeckt

Eine Häufung von medienrechtlichen Urteilen, die nicht nur von den Betroffenen mit Unverständnis aufgenommen worden sind: Was steckt da dahinter? Ist Österreich wirklich zum Land mit beschränkter Meinungsfreiheit geworden, wie der Star-Autor Daniel Kehlmann es ausgedrückt hat? Sind die Mediengerichte gar von der neuen Medienrealität überfordert?

Klarstellung im Fall Scheuba: Polizist Holzer ist ein extrem tätiger und fähiger Polizist

ACHTUNG: Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um ein satirisches, künstlerisch-literarisches Werk gemäß § 1 Abs. 1 UrhG sowie Art. 10 EMRK. Die Tagespresse Medienproduktion GmbH übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Missverständnisse, Irritationen oder reputative Kränkungen, die aus einer kontextwidrigen oder ironiefreien Rezeption der Inhalte entstehen. Viel Spaß beim Lesen dieser strafrechtlich einwandfreien, sehr lustigen Satire!

David Schalko zur Schuldspruchbestätigung des OLG gegen Satiriker Scheuba

„Ich erinnere mich an ein Telefonat vor über 20 Jahren mit dem damaligen Chef der ORF Rechtsabteilung, der sagte: Ich weiß, es ist ein Fehler, ausgerechnet Sie darauf aufmerksam zu machen. Aber es gibt den Satireparagrafen, da darf man fast alles. Solange es eindeutig Satire ist. Darauf ich: Was wäre ein Maßstab dafür? Er: Das ist halt das Schwierige. Ich: Zum Beispiel, wenn jemand lacht? Er: Ja, zum Beispiel, wenn jemand lacht. …”