20. März 2025
Medienpräsenz
Martin Rutter/Rechtsprechung
Wer darf Martin Rutter rechtsextrem nennen?
Zwei Entscheidungen des Wiener Straflandesgerichtes werfen in diesen Tagen Fragen auf, weil zwei Richter in zwei sehr ähnlichen Fällen zwei sehr unterschiedliche Entscheidungen getroffen haben. Im Mittelpunkt beider Fälle steht der Corona-Leugner Martin Rutter. In einem Fall ist dem „Profil“ der Wahrheitsbeweis gelungen: laut Urteil darf es ihn daher als Verschwörungstheoretiker bezeichnen – und auch als Rechtsextremisten. Im zweiten ähnlich gelagerten Fall geht es um den „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk, welcher in einem Facebook-Posting Rutter als Rechtsextremisten bezeichnete. Da entschied Richter Hartwig Handsur anders …
Beitrag in: DiePresse